Informationen 

Finanzierung

  • Pflegegeld

  • Kombination von Pflegesachleistung und Pflegegeld

  • Monatlicher Entlastungsbetrag (125,00 €)

  • Verhinderungspflege

  • Steuerliche Abschreibungen bis zu 4.000 € jährlich (Beratung über Steuerberater)

SGB XI § 45a (Sozialgesetzbuch)

Alle Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben und deren Angehörigen. Dabei ist eine wesentliche Aufgabe der Erhalt vorhandener Ressourcen, die Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung. Insbesondere Angebote die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, wie Besuche von Freunden und Bekannten, Veranstaltungen oder Spaziergänge, haben eine hohe Bedeutung für den Menschen und sichern eine aktive Teilnahme am „Gesellschaftlichen und sozialen Leben“.

Hierunter fallen z. B.:

  • Haushaltsführung

  • Einkaufen und Mahlzeiten zubereiten

  • Vorlesen aus Zeitungen/Büchern und Gespräche

  • Gemeinsame Bewegung, musizieren und Gesellschaftsspiele

  • Apotheken- und Behördengänge

  • Arzt- und Friseurbesuche

Unsere Leistungen teilen sich auf in:

  • Angebote zur Entlastung pflegender Angehöriger

  • Angebote zur hauswirtschaftlichen Unterstützung

  • Betreuungsangebote von pflegebedürftigen Personen

Die Höhe der Ihnen zustehenden Leistungen sind unter anderem von Ihrem persönlichen Bedarf und Wünschen abhängig. Deshalb wenden Sie sich bitte vor Inanspruchnahme der Unterstützungsangebote an Ihre Pflegekasse. Diese wird Sie gerne dazu beraten.

Für weitere Informationen zum Thema Pflege empfehlen wir Ihnen folgenden Link:  www.pflege.de